Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Hier stelle ich Ihnen die Rechtsgebiete vor, auf denen die Kanzlei schwerpunktmäßig tätig ist. Sollten Sie zweifeln, ob Ihre Angelegenheit in unser Tätigkeitsspektrum fällt, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir klären dann alles weitere im Gespräch. 

Zivilrecht

Arzthaftung

Die Haftung aus ärztlichen Behandlungsfehlern ist ein stets aktuelles Thema. Es geht um persönliche Verantwortung. aber auch um die Auswirkungen der Rationierung und Rationalisierung im Gesundheitswesen. Unser Ziel ist die Feststellung, was in Bereich des allgemeinen Lebens- und Erkrankungsrisikos fällt, also schicksalhaft ist und was demgegenüber nicht als Unglück sondern als Unrecht anzusehen ist, mithin Ansprüche begründen kann.
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Verkehrsrecht 

Nach einem Verkehrsunfall ist Vieles zu Bedanken. Es geht um den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden, zuweilen aber auch um Strafbarkeit bzw. Verantwortung für eine Ordnungswidrigkeit. Wir bieten umfassende Begleitung und Betreuung.
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Tierhalterhaftung

Ganz gleich ob es um die Abwehr von Forderungen oder die Geltendmachung von Ansprüchen geht. Wir kümmern uns um  die rechtliche Aufarbeitung von Zwischenfällen mit Beteiligung der besten Freunde des Menschen.

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Weitere Rechtsgebiete

Medizinrecht

Medizinrecht ist mehr als Haftungsrecht. Von der Strafverteidigung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen im Bereich der Versorgung von Patienten über die Auseinandersetzung mit den Behörden und ärztlichen Selbstverwaltungseinrichtungen als Voraussetzungen für die ärztliche Tätigkeit bis zur Betreuung in Vertragsrechtlichen Angelegenheiten reicht die Spannbreite des Medizinrechts.

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Privatversicherungsrecht

Im Falle eines Falles gibt die abgeschlossene Versicherung Sicherheit. Damit diese Sicherheit nicht trügerisch ist und berechtigte Ansprüche auch reguliert werden können, sind einige Verhaltenspflichten und zu beachten, damit aus einem eingetretenen Ereignis nur ein Ärgernis und nicht auch ein Schaden wird. Immer geht es hier auch um das sogenannte Kleingedruckte.

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Kranken- und Sozialversicherungsrecht

Die Ablehnung der Übernahme der Kosten für bestimmte ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder die Weigerung der Kostenübernahme für bestimmte gewünschte Heil- und Hilfsmittel muß nicht rechtmäßig sein. Ebenso kann auch die Ablehnung der Bewilligung einer Rente wegen durchaus mit Aussicht Erfolg angegriffen werden.

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